In Ihrer Kanzlei in Hamburg berät und vertritt Frau Dr. Bergmann als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht Unternehmen und Dienstleister. Einen Sonderschwerpunkt hat sie im Recht der Touristik gebildet. Hier berät sie Reiseveranstalter und -vermittler. Als Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht und in zahlreichen Kommentarbeiträgen und Fachartikeln zum Handelsrecht und neuen EU-Pauschalreiserecht setzt sie sich gerne mit allen aktuellen Themen der Branche auseinander.