Die zukünftigen Eventmanager aus dem dritten und vierten Semester beschäftigen sich in dieser Woche mit dem speziellen Recht bei Sportveranstaltungen.
Man muss gestehen, Rechtsmodule sind unter den Studenten nicht sonderlich beliebt. Paragraphen auswendig lernen und eine Anspruchsgrundlage im geschwollenen Juristendeutsch zu formulieren ist eben auch kein Ausflug in den Vergnügungspark.
Das dritte und vierte Semester der Angewandten Medien lässt sich von Dozent Oliver Loock-Wagner in dieser Woche trotzdem motivieren. In der Lehrveranstaltung „Spezielles Recht, Sport und Event“ wühlen sich die Studenten gemeinsam mit dem Juristen durch den Paragraphen-Dschungel. Neben dem Allgemeinen Vertragsrecht gilt es sich besonders mit dem Schuldverhältnis
auseinanderzusetzen. Wer ein Event, zum Beispiel eine Sportveranstaltung, organisieren will, muss sich mit allen rechtlichen Problemen im Vorfeld auseinandersetzen. Welche Verträge bestehen zwischen dem Betreiber, dem Veranstalter und dem Gast? Und woraus ergibt sich ein Schadensersatzanspruch?
Neben dem BGB müssen sich die zukünftigen Eventmanager auch mit dem Internationalen- und Europarecht auseinandersetzen. In der Praxis kann sich Unwissen schnell zum hoffnungslosen Bankrott ausweiten.
Oliver Loock-Wagner frischt das trockene Thema mit allerhand lustigen und schockierenden Beispielen aus seinem Juristen-Alltag auf. Mal geht es um Auseinandersetzungen mit thailändischen Behörden, mal um tödliche Bungee-Sprünge. Geduldig erklärt der Jurist die jeweilige Rechtslage an den praktischen Beispielen.
Während in dieser Woche die Theorie auf dem Plan steht, sollen sich die Studenten in der nächsten Woche praktisch betätigen. Am Ende des Moduls soll ein ausführliches Skript mit allen rechtlichen Grundlagen für ein Sportevent entstehen. Dafür müssen sich die Studenten nicht nur mit dem deutschen Recht, sondern auch mit dem spanischen beschäftigen und diese miteinander vergleichen.
Text: Sinah Hoffmann
Bilder: ascenso